Seit dem 01. Januar 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung als weitere Säule des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Wird eine Person pflegebedürftig, erhält man von der Pflegeversicherung eine finanzielle Unterstützung, um die anfallenden Pflegekosten nicht selbst aufbringen zu müssen.
Die Leistung der Pflegeversicherung wird in der Regel als Pflegegeld erbracht. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe. Man unterscheidet dabei drei Pflegestufen für die ambulante sowie für die stationäre Pflege.
Im Sozialgesetzbuch XI ist genau geregelt, welche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, um das Pflegegeld beantragen zu können. Ziel der Pflegeversicherung ist es, die Finanzierung der Pflegemaßnahmen sicherzustellen. Da in den letzten Jahren die Kosten im Bereich der Pflege jedoch sehr stark angestiegen sind, reichen die aus der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht mehr aus, um eine ausreichende Versorgung des Pflegebedürftigen sicher zu stellen.
Mit der aktuellen Pflegereform 2008 hat das Bundesgesundheitsministerium nun reagiert und das im Jahre 1995 eingeführte Gesetz angepasst. Jedoch sind die beschlossenen Erhöhungen bei weitem nicht ausreichend um die bisherige Versorgungslücke zu schließen.
Wenn Sie diese Versorgungslücke schließen und Ihr Vermögen bzw. das Vermögen Ihrer angehörigen schützen möchten, können Sie in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung heute schon finanziell vorsorgen.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen neben den Leistungen, die Sie aus der Pflegepflichtversicherung erhalten auch die verschiedenen Angebote der Pflegezusatzversicherung zusammengestellt. Unter dem Punkt Pflegestufen, erhalten Sie alles Wissenswerte zur gesetzlichen Leistung. Im Kapitel Pflegezusatzversicherung haben wir Ihnen dann die verschiedenen Versicherungsmodelle der privaten Versicherungswirtschaft zusammengestellt. Es gibt Tarif die ein Pflegetagegeld anbieten oder aber die Restkosten übernehmen.
Damit Sie ein Gefühl für das Preis-Leistungsniveau der privaten Anbieter erhalten, haben wir Ihnen einige Rechenbeispiele erstellt. Ein individuelles Angebot und einen Marktvergleich erhalten Sie, wenn Sie unser kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot anfordern.
Da ein Pflegefall nicht nur im Alter vorkommen kann, ist es besonders wichtige, durch eine Pflegezusatzversicherung schon frühzeitig vorzusorgen. Denn was nützt die beste Lebensplanung, wenn einem dass Schicksal einen Strich durch die Rechnung macht.
Häufig denkt man ja nur an die Altersvorsorge, hat dafür vielleicht sogar eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente abgeschlossen. Doch was passiert mit der gut geplanten Altersvorsorge, wenn durch einen Pflegefall die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können.
Gut vorgesorgt, hat natürlich der, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat. Denn auch diese erbringt im Falle eine Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Unterstützung. Doch auch hier muss man berücksichtigen, dass die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsrente mit dem Eintritt des Rentenalters endet und somit keinen Ersatz für eine Pflegezusatzversicherung darstellt.
Eine Pflegezusatzversicherung hilft auch Kinder vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalles der Eltern zu schützen. Denn wenn ein Elternteil pflegebedürftig werden sollte und die Leistungen aus dem gesetzlichen System zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreichen, das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist, dann müssen Kinder Ihre Eltern finanziell unterstützen.
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Am 14.03.2008 wurde die neue Pflegereform beschlossen. Mit der Umsetzung der neuen Beschlüsse, werden nicht nur die Strukturen geändert, sondern auch die Leistungen erhöht. mehr …
Am 07. April 2006 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden Privathaushalte steuerlich stärker gefördert, wenn Sie Ausgaben für eine ambulante Pflegekraft aufwenden müssen. mehr …
Seit dem 01.01.2005 müssen alle Kinderlosen, die in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert sind, einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% bezahlen. mehr …
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