0,25% Beitragszuschlag

Eingetragen am 01.05.2005 um 12:25

Seit dem 01.01.2005 müssen alle Kinderlosen, die in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert sind, einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% bezahlen.

Ulla Schmitt, die zuständige Ministerin des Bundesministeriums, begründet diese Entscheidung mit der Tatsache, dass Kinderlose im Falle einer Pflegebedürftigkeit häufiger eine Leistung einer externen Pflegekraft benötigen. Denn in vielen Fällen wird die Pflege der Eltern durch die Kinder erbracht, dies führt zu einer wesentlich geringeren Kostenbelastung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um dem Solidaranspruch gerecht zu werden, wird deshalb der Beitrag in der Pflegeversicherung für alle Kinderlose zum 01.01.2005 um 0,25% erhöht. Der Beitrag liegt dann für Kinderlose bei 1,95% anstelle bei 1,70%.

Hier gelangen Sie zur Nachrichtenübersicht

Wir zeigen Ihnen die besten Anbieter und Tarife

Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.

Probleme beim ausfüllen? Schreiben Sie uns

Jetzt Vergleichen

Pflegeversicherung Vergleich anfordern

BKI Newsletter




* Pflichtfeld

Link setzen bei:


BK Infoportale Logo