Eine Person ist dann pflegebedürftig wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit nicht mehr im Stande ist, die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens selbst auszuführen und auf Hilfe angewiesen ist.
Wird die Pflege durch einen Angehörigen erbracht, kann dieser Verhinderungspflege beanspruchen, wenn er einmal Urlaub machen möchte oder über einen längern Zeitraum krank geworden ist. Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Pflegevertretung die Betreuung des Pflegebedürftigen für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen übernimmt.
Sie müssen die Pflegeleistung bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Einen Ansprechpartner kann Ihnen Ihre Krankenkasse nennen. Den Antrag bekommen Sie dann per Post zugeschickt.
Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind bei den Krankenkassen angesiedelt und rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Folgende Aufgaben werden durch die Pflegekassen übernommen:
Immer häufiger werden Bio Implantate eingesetzt, um die Beweglichkeit von geschädigten oder steifen Gelenken wieder herzustellen. Deshalb kam die Frage auf, ob eine private Pflegezusatzversicherung die Kosten für eine solche Maßnahme übernehmen würde.
Antwort: Leider „noch“ nicht, da derzeit noch keine Langzeitstudien vorliegen.