Die Pflegestufen der Pflegeversicherung

Worin unterscheiden sich die Pflegestufen?

Die Pflegeversicherung unterteilt die Leistungen in drei verschiedene Pflegestufen. Die Einteilung erfolgt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. In der Pflegestufe I werden die geringsten und in der Pflegestufe III die höchsten Leistungen erbracht.

Pflegestufe I

In die Pflegestufe I werden alle erheblich Pflegebedürftigen eingestuft. Als erheblich pflegebedürftig zählt, wer einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt.

Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Auf die Grundpflege muss hier mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe II

In die Pflegestufe II werden alle Schwerpflegebedürftigen eingestuft. Als schwerpflegebedürftig zählt, wer mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigt.

Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegestufe III

In die Pflegestufe III werden alle Schwerstpflegebedürftigen eingestuft. Als schwerstpflegebedürftig zählt, wer so große Hilfe benötigt, dass der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und auf Tag und Nacht entfällt (Rund um die Uhr).

Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens vier Stunden entfallen.

Ambulante Sachleistungsbeträge

Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe I 384 € 420 € 440 € 450 €
Stufe II 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
Stufe III* 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
* Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 € monatlich bleibt unberührt.

Pflegegeld

Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe I 205 € 215 € 225 € 235 €
Stufe II 410 € 420 € 430 € 440 €
Stufe III* 665 € 675 € 685 € 700 €

Vollstationäre Versorgung

Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Stufe III
Härtefälle
1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €
Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufe I und II bleiben zunächst unverändert.
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