Mehr Leistungen durch das neue Begutachtungsverfahren
Eingetragen am 22.09.2017 um 15:33
Zahl der Ersteinstufungen steigt deutlich an
Von Januar bis Juli 2017 führten die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu wesentlich höheren Ersteinstufungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung als im Vorjahr.
432.000 Personen wurde in diesem Zeitraum erstmals eine Pflegeleistung zugesprochen. Im Vergleichszeitraum 2016 waren es noch 175.000 Personen weniger, die nach der Erstbegutachtung des MDK als pflegebedürftig eingestuft wurden.
Neues Begutachtungsverfahren zeigt erste Erfolge
Die wesentlich höhere Zahl der Ersteinstufungen ist auf das neue Begutachtungsverfahren zurück zu führen. Dieses neue Begutachtungsverfahren umfasst acht verschiedene Module. Im Gespräch mit dem Gutachter kann die Situation des Betroffene nun wesentlich genauer ermittelt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Für jedes Modul wird ein individueller Punktwert ermittelt. Das Gesamtergebnis aller Module führt nach Abschluss der Begutachtung zur Ersteinstufung in den entsprechenden Pflegegrad.
Pflegekasse wird zukünftig finanziell stärker belastet
Durch die Kombination des neuen Begutachtungsverfahren mit den nun 5 Pflegegrade ist die Hürde einer Ersteinstufung bzw. die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit deutlich gesunken.
So positiv diese Entwicklung für alle Pflegebedürftige auch sein mag, darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass diese Mehrleistungen auch finanziert werden müssen. Zwar wurde mit Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetz auch der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung angepasst, es ist jedoch sehr fraglich, wie lange diese Anpassung ausreichen wird, um diese Mehrleistungen zu finanzieren.