Pflege muss im Ausland nicht bezahlt werden!
Eingetragen am 18.07.2012 um 12:46
Aktuell bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland nur das Pflegegeld. Die höheren Leistungssätze für die Erstattung der Sachleistungen müssen nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. So entschieden am 12. Juli auch die EU-Richter in Luxemburg und wiesen damit eine Klage der EU-Kommission ab.
Deutsche die Im Ausland leben, haben demnach auch zukünftig nur Anspruch auf das niedrigere Pflegegeld.
Da die EU-Kommision nicht darlegen konnte, dass die aktuelle Regelung tatsächlich die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU beschränke, wurde die Klage durch den Europäischen Gerichtshof abgelehnt. In ihrer Begründung stellten die EU-Richter klar, dass die Rechtssprechung zur Kostenübernahme im Ausland bei medizinischen Behandlungen kein Anhaltspunkt für die Regelung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit darstelle, da Pflegeleistungen meist über einen sehr langen Zeitraum gewährt werden.
Und da die Sozialleistungen der Mitgliedsländer in der EU nicht harmonisiert sind, können man keinem Bürger garantieren, dass sich ein Wechsel des Wohnorts innerhalb der EU nicht auf die Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auswirkt.
Deshalb sollte man vor einem dauerhaften Umzug ins Ausland auf jeden Fall auch die Leistungen der jeweiligen Sozialsysteme vergleichen, damit man dann im Ernstfall keine böse Überraschung wartet.
Unsere Empfehlung:
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen Deutschland dauerhaft zu verlassen, sollten Sie beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung darauf achten, dass weltweiter Versicherungsschutz besteht und nicht nur dann eine Leistung bezahlt wird, wenn auch Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung gewährt werden.