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Markus Köhler

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Der Koalitionsvertrag und die Pflegeversicherung

Eingetragen am 30.11.2013 um 17:30

Nach zähem Ringen haben sich die CDU/CSU und die SPD vergangenen Donnerstag auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und den Entwurf unterschrieben.

Nun müssen nur noch die Mitgliederversammlungen beider Parteien zustimmen und die neue große Koalition ist endlich startbereit.

Auf 185 Seiten wurde niedergeschrieben, was die neue Regierung in den nächsten 4 Jahren verbessern, verändern und auch neu entwickeln möchte.

Ab Seite 83 wird auch das Thema Pflege und Pflegeversicherung aufgegriffen. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was in der nächsten Legislaturperiode auf uns zu kommt.

„Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben“. Mit diesem Satz beginnt die neue Regierung das Kapitel Pflege.

Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neu geregelt werden!

So schnell wie möglich soll die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen, um die gesetzlichen Leistungen noch besser auf die Situation des Betroffenen zuschneiden zu können. Hierzu sollen die ausgearbeiteten Empfehlungen des Expertenbeirats als Grundlage dienen. Insbesondere die Leistungen für Demenzkranke sollen durch die Initiative „Allianz für Menschen mit Demenz“ weiter verbessert werden. Und trotz Neuregelung soll es zu keiner Schlechterstellung der aktuell Betroffenen kommen.

Bis zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs möchte die Regierung die schon bestehenden Betreuungsleistungen ausbauen. Hierzu soll die Anzahl der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen erhöht, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege wie auch die Tages- und Nachtpflege flexibler gestaltet und  die Zuschüsse für ambulant betreute Wohnformen verbessert werden.

Pflegeausbildung soll reformiert werden!

Gute Pflege kann nur von gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften geleistet werden. Deshalb soll in den nächsten 4 Jahren die Pflegeausbildung mit der Einführung eines „Pflegeberufgesetz“ reformiert und ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etabliert werden.

Beitragssatz wird zum 01. Januar 2015 erhöht

Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, wir der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3% erhöht. 0,2% dieser Erhöhung fließen direkt in die Umsetzung der Leistungsverbesserungen. 0,1% werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der von der Bundesbank verwaltet wird und das Ziel hat zukünftige Beitragsanpassungen abzumildern.

Um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu finanzieren, wird in einem weiteren Schritt, der zeitlich aber noch nicht genau definiert ist eine weitere Erhöhung von 0,2% anfallen. Damit wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung im Laufe der Legislaturperiode um gesamt 0,5% erhöht.

Koalitionsvertrag hier herunterladen.

 

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