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Verbesserte Leistungen ab Januar 2015

Eingetragen am 22.08.2014 um 18:06

Verbesserte Leistungen ab Januar 2015

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 werden ab Januar in erste Linie die finanziellen Leistungen aller Pflegebedürftigen verbessert. Teilweise profitieren auch pflegende Angehörige von den Leistungsverbesserungen. Auf die lang ersehnte Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss man allerdings weiterhin warten. Gesundheitsminister Gröhe hat jedoch darauf hingewiesen, dass das Pflegestärkungsgesetz 2 auch noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden soll.

Zuletzt hatte der Bundesrat am 11. Juli über das Pflegestärkungsgesetz 1 beraten. Eine endgültige Entscheidung ist nach der Sommerpause zu erwarten.

Welche Leistungsverbesserung kann man ab Januar 2015 erwarten?

Das Pflegestärkungsgesetz sieht eine Vielzahl von kleinen finanziellen Verbesserungen vor und erstmalig auch die Einführung eines Pflegevorsorgefonds. Ein Novum in der deutschen Sozialgesetzgebung.

Die wesentlichen Verbesserungen sind nachfolgend kurz aufgeführt:

Leistungssätze in allen Pflegestufen werden angehoben

Um die Preisentwicklung der letzten Jahre zu berücksichtigen, werden die Leistungsätze für alle Pflegestufen um jeweils 4% angehoben. Eine Ausnahme bilden hiervon die neu eingeführten Leistungen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Diese Leistungssätze werden nur um 2,67% angehoben.

Eine genaue Aufstellung der neuen Leistungssätze finden Sie in einer aktuellen Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, die Sie hier kostenlos herunterladen können.

Leistungsverbesserung der Pflege in den eigenen 4 Wänden

Da es von vielen Pflegebedürftigen nach wie vor der größte Wunsch ist, so lange als möglich zu Hause gepflegt zu werden, wurden die folgenden Leistungspunkte ausgeweitet bzw. vereinfacht.

  • Verhinderung- und Kurzzeitpflege können ab Januar 2015 besser miteinander kombiniert werden.
  • Die Leistung der Tages- und Nachtpflege können ohne Anrechnung auf ambulante Sachleistungsbeträge und/oder Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Erstmals auch für Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung.
  • Betreuungs- und Entlastungsangebote werden finanziell gestärkt.
  • Die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden von max. 2.557 Euro auf bis zu 4.000 pro Maßnahme erhöht. Gemeinsame Wohngruppen können zukünftig bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme beantragen (bisher max. 10.228 Euro)

Pflegende Angehörige können eine Lohnersatzleistung beantragen

Muss die Pflege kurzfristig durch einen Familienangehörigen selbst übernommen werden, kann künftig eine Lohnersatzleistung für eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf beantrag werden.

Mehr Betreuungskräfte für stationäre Pflegeeinrichtungen

Mit rund 1 Milliarde Euro sollen die Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Ziel ist es, die Anzahl der Betreuungskräfte von derzeit ca. 25.000 auf ca. 45.000 Personen zu erhöhen.

Darüber hinaus werden die Leistungen für Demenzkranke und für körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige erweitert.

Finanzierung durch Beitragserhöhung

Keine Mehrleistung ohne entsprechende Beitragserhöhung. Um das oben zusammengefasste Paket finanzieren zu können, wird der Beitragssatz zum 01. Januar 2015 um 0,3% angehoben. 0,2% der Einnahme werden für die genannten Leistungsverbesserungen eingesetzt. Rund 1,4 Milliarden Euro entfallen für die Verbesserung der Pflege zu Hause und ca. 1 Milliarde Euro für die stationären Verbesserungen.

0,1% der Beitragserhöhung (ca. 1,2 Milliarden Euro) werden in den neuen Pflegevorsorgefonds überwiesen.

Der Pflegevorsorgefonds

Der Pflegevorsorgefonds verfolgt das Ziel zukünftige Beitragserhöhungen, die voraussichtlich durch die geburtenstarken Jahrgänge (1959 bis 1967) ab den Jahren 2035 notwendig werden, abzufedern.

Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet. Ab dem Jahr 2035 soll das angesparte Kapital über einen Zeitraum von 20 Jahren an den Ausgleichfonds der Pflegeversicherung abgeführt werden.

Mit dem Pflegevorsorgefonds wird somit erstmalig eine Kapitalrücklage für ein deutsches Sozialsystem eingeführt.

 

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