Referentenentwurf zur Pflegeversicherung
Eingetragen am 16.02.2012 um 13:49
Leistungen der Pflegeversicherung werden ausgeweitet
Um die Pflege Demenzkranker zu verbessern werden zu Beginn 2013 die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht.
So erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) zukünftig 50% der Leistungen der Pflegestufe I. Für Pflegesachleistungen ist dies eine Betrag von 225 Euro pro Monat.
Und auch in den Pflegestufen I und II steigen die Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. So erhöht sich in der Pflegestufe I der Betrag für Pflegesachleistungen von 450 € auf 665 € und in der Pflegestufe II von 1.100 € auf 1.250 €.
Wählt der Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz das Pflegegeld anstelle der Pflegesachleistungen so erhält er in der Pflegestufe 0 120 €, in der Pflegestufe I 305 € und in der Pflegestufe II 525 €.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums profitieren von der geplanten Neuregelung ca. 500.000 Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Wahlmöglichkeit und Pflegebedürftigkeitsbegriff
Um die Pflege noch individueller auf die Bedürfnisse des Betroffenen ausrichten zu können, sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörige in Zukunft die Wahlmöglichkeit zwischen standardisierten Komplexleistungen und Zeitkontingenten haben.
Bezüglich der Notwendigkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind sich alle Beteiligten über eine Änderung einig. So soll sich die neue Definition stärker an der Selbständigkeit des Betroffenen orientieren und nicht wie bisher ausschließlich an einer verrichtungsbezogenen Beurteilung.
Allerdings besteht auch Einigkeit darüber, dass eine sofortige Einführung nicht möglich ist. Deshalb hat man einen Expertenbeirat ins Leben gerufen, der das Gesundheitsministerium bei der zügigen Umsetzung beraten soll.
Förderung alternativer Wohnformen
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, dass die Pflege im eigenen häuslichen Umfeld stattfinden soll. Um diesen Wunsch nachzukommen, möchte der Gesetzgeber alternative Wohnformen (Pflege-WGs) mit verschiedenen Maßnahmen fördern!
Förderung der privaten Vorsorge
Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung soll ab 2013 aus Steuermitteln gefördert werden. Hierzu bedarf es jedoch noch einer separaten gesetzlichen Regelung.
Beitragserhöhung ab dem 01. Januar 2013
Um die Leistungsverbesserungen finanzieren zu können, wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem 01. Januar 2013 um 0,1% angehoben.
Denn kompletten Referentenentwurf können Sie hier kostenlos herunterladen.