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Markus Köhler

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Pflege­tagegeld­versicherung

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Test­bericht von Finanz­test in 02/2011

30 Pflege­tagegeld­versicherungen im Qualitäts­check

Unter der Überschrift „Gut versichert für die Pflege“ wurden im Februar 2011 30 Pflegetagegeldtarife von den Testern der Fachzeitschrift Finanztest unter die Lupe genommen.

Für die Testauswertung wurden allerdings nur Tarife berücksichtig, bei denen der Versicherte eine Leistung für alle drei Pflegestufen erhält. Da derzeit ca. 87,5% aller Pflegebedürftigen den Pflegestufen I und II zugeordnet werden, war dieser Punkt den Testern besonders wichtig.

In erste Linie wurde von Finanztest das Preis- / Leistungsverhältnis bewertet. Mit 80% beeinflusste die monatliche Prämie das Testergebnis auch am deutlichsten. Das Testurteil „Gut“ konnten jedoch nur dann erreicht werden, wenn zusätzlich ein gutes Bedingungswerk angeboten wird. Die Vertragsbedingungen wurden mit 20% berücksichtigt. Das Testurteil „Sehr Gut“ wurde keinem Pflegetagegeldtarif verliehen!

Die einzelnen Test­sieger

Finanztest hat die Tarife getrennt für Frauen und Männer bewertet. Hierzu wurden verschiedene Modellkunden berechnet.

Für eine 45jährige Frau wurden folgende 5 Tarife mit dem Qualitätssiegel „Gut“ ausgezeichnet.

  • DKV: Tarif PET
  • VGH: Tarif PTG
  • Allianz: Tarif PZTBest
  • HanseMerkur: Tarif PTA
  • Concordia: Tarif PT

Für einen 45jährigen Mann wurden folgende 4 Tarife mit dem Qualitätssiegel „Gut“ ausgezeichnet.

  • Allianz: PZTBest
  • DKV: PET
  • HUG Coburg: Tarif PT Premium
  • Concordia: Tarif PT

Die Tarife der DKV, Allianz, HanseMerkur und Concordia können Sie auf diesem Portal online vergleichen. Hier geht es zum Onlinerechner!

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Auf welche Beding­ungen sollte man achten!

Unter der Überschrift „Gute Klauseln, schlechte Klauseln“ wurden die nach Ansicht von Finanztest wichtigsten Vertragsklauseln aufgeführt, die eine gute Pflegetagegeldversicherung bieten sollte. Hier wurden vor allem die folgenden 5 Punkte genannt:

  • Dynamische Anpassung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Beitragsfreiheit im Leistungsfall
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Europaweite Leistung
  • Leistungen ab Pflegestufe 0 / Leistungen bei Demenz

Insbesondere der Nachweis der Pflegebedürftigkeit sollte für die versicherte Person möglichst einfach sein. Optimal ist es, wenn die Pflegetagegeldversicherung einfach der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung folgt.