Deutschlands beste Tarife im direkten Vergleich

Markus Köhler

07152 61 44 22

Rufen Sie uns an: Mo - Fr, 9 - 19 Uhr

Wählen Sie aus Top-Anbietern Ihre

Pflege­tagegeld­versicherung

Geburtsdatum eingeben und Tarif-Ergebnisse sofort online vergleichen

Pflege­stufe 1 (bis zum 31.12.2016)

Leistungen für erheblich Pflege­bedürftige

Leistungs­empfänger der sozialen Pflege­versicherung

Leistungen der Pflegestufe 1 können beantragt werden, wenn der Betroffene im Sinne des Gesetzes vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung als „erheblich Pflegebedürftig“ einstuft wurde.

Dies ist der Fall, wenn der Pflegebedürftige bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich auf fremde Hilfe angewiesen ist und mehrfach in der Woche zusätzliche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt.

Die Vorraussetzungen der Pflegestufe 1 sind allerdings erst dann erfüllt, wenn mindestens bei zwei der aufgeführten Verrichtungen Hilfe benötigt wird und der tägliche Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen im Durchschnitt mindestens 90 Minuten beträgt, wobei hiervon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen müssen.

Leistungen der Pflege­stufe 1:

Die Leistungen der Pflegestufe 1 unterteilen sich in das Pflegegeld, die Pflegesachleistung, und die vollstationäre Pflege. Personen, die zusätzlich an Demenz leiden, erhalten beim Pflegegeld und den Pflegesachleistungen in der Pflegestufe 1 eine erhöhte Leistung:

 monatliche LeistungErhöhte Leistung für Demenzpatienten
Pflegegeld   244 €   (235 € bis 2015)316 €   (305 € bis 2015)
Pflegesachleistung   468 €   (450 € bis 2015)689 €   (665 € bis 2015)
Vollstationäre Pflege1.064 €   (1.023 € bis 2015)kein erhöhte Leistung

Fest­stellung der Pflege­bedürftigkeit:

Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung nach Altersgruppen

Auf Antrag des Pflegbedürftigen beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung und Feststellung der Pflegestufe. Hierzu besucht der MDK den Betroffenen in seinem persönlichen Wohnbereich. Falls noch möglich wird mit dem Betroffenen selbst oder mit den Familienangehörigen ein Gespräch geführt. Der Gutachter des MDK erkundigt sich nach aktuellen Krankheiten und prüft, bei welchen Verrichtungen der Grundpflege Hilfe benötigt wird.

Als Ergebnis dieses Vor-Ort-Termins erstellt der MDK ein schriftliches Gutachten mit einer Empfehlung zur Pflegestufe und leitet dieses an die Pflegekasse weiter.