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Markus Köhler

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Welche Änderung bringt die Pflege­reform 2015

Hintergrund­informationen zum Pflegestärkungs­gesetz 1

Der Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz 1 wurde am 4. Juli im Bundestag gelesen und am 11. Juli im ersten Durchgang durch den Bundesrat beraten. Der Beschluss wird nach der Sommerpause erwartet. Die Einführung wird zum 1. Januar 2015 erfolgen.

Zentrale Punkte des Reformpaketes sind die Verbesserung der ambulanten Pflege in den eigenen vier Wänden, Leistungserhöhungen zum Ausgleich der erfolgten Preissteigerungen und die Einführung eines Pflegevorsorgefonds.

Ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden

Nach wie vor ist es das große Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung, den Wunsch vieler Pflegebedürftiger nach einer Pflege im vertrauten Umfeld, so gut wie möglich zu erfüllen. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 1, werden deshalb erneut die Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause wie folgt verbessert:

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die Leistungen für die Verhinderungs- und auch die Kurzzeitpflege werden erhöht und ausgeweitet.

  • Bei der Kurzzeitpflege werden die Zeiten die in Anspruch genommen werden können von 4 auf 8 Wochen erweitert und die finanzielle Leistung der Pflegekasse zur Finanzierung der Kurzzeitpflege von 3.100 Euro auf 3.224 Euro pro Jahr erhöht.

  • Im Falle der Verhinderungspflege, können Angehörige die krank werden oder einfach mal eine Auszeit von der anstrengenden Pflege benötigen, ab 2015 bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen (aktuell nur 4 Wochen). Für die Finanzierung der Verhinderungspflege stehen zukünftig 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung (aktuell nur 1.550 Euro). Die Zeiten der Verhinderungspflege werden auf die Kurzzeitpflege angerechnet.

Tages- und Nacht­pflege

Wird eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen, werden die Leistungen ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr auf das Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen angerechnet.

Zuschüsse für Umbau­maßnahmen

Um die Pflege in den eigenen vier Wänden vornehmen zu können, muss die vorhanden Wohnung oder auch Teile des Hauses oftmals umgebaut werden. Rollstuhlrampen, begehbare Duschen, Verbreiterung der Türen oder der Einbau eines Treppenliftes sind nur einige Beispiele. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 werden ab Januar die Zuschüsse pro Maßnahme von 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro angehoben. Pflegebedürftige die in einer Pflegewohngemeinschaft (Pflege-WG) leben, können zukünftig zusammen pro Maßnahme bis zu 16.000 Euro erhalten (aktuell 10.228 Euro).

Leistungs­erhöhung in allen Pflege­stufen

Die Leistungen für Pflegegeld, ambulante Sachleistungsbeträge sowie die vollstationäre Pflege werden in den Pflegestufen 1 bis 3 um 4% erhöht. Die im Jahr 2013 neu eingeführten Demenzleistungen werden davon abweichend nur um 2,67% erhöht. Die Erhöhung dient dem Ausgleich der erfolgten Preisentwicklung in den letzten Jahren.

Mehr Geld für stationäre Pflege­einrichtungen

Um die Anzahl der Betreuungskräfte in voll- und teilstationären Einrichtungen weiter zu erhöhen, werden die Mittel für Pflegeeinrichtungen im Jahr 2015 um ca. 1 Milliarde Euro erhöht. Die Anzahl der Betreuungskräfte soll von 25.000 auf ca. 45.000 angehoben werden.

Einführung Pflege­vorsorge­fonds

Ab dem Jahr 2035 rechnet das Gesundheitsministerium mit einem erhöhten Leistungsbedarf durch die geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 1959. Um die dadurch notwendig werdenden Beitragssteigerungen abzufangen, wird der Pflegevorsorgefonds eingeführt. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet und als Sondervermögen geführt. Ab dem Jahr 2035 soll das bis dahin angesparte Kapital über einen Zeitraum von 20 Jahren an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung abgeführt werden, um drohende Beitragsanpassungen abzufedern.

Beginnend mit dem Jahr 2015 sollen bis zum Jahr 2035 jährlich ca. 1,2 Milliarden Euro in den Pflegevorsorgefonds eingezahlt werden.

Finanzierung

Die Leistungsverbesserungen des Pflegestärkungsgesetz 1 werden durch eine erneute Beitragsanpassung finanziert. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2015 um 0,3% auf nun 2,35% angehoben. Für Kinderlose steigt der Beitrag ebenfalls um 0,3% auf dann 2,6%.

0,2% der Beitragserhöhung (ca. 2,4 Milliarden Euro) entfallen auf die Finanzierung der Leistungsverbesserungen für die ambulante Pflege zu Hause, die Erhöhung der Leistungsbeiträge in allen Pflegestufen und den Ausbau der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen.

0,1% der Beitragserhöhung (ca. 1,2 Milliarden) fließen in den Pflegevorsorgefonds.

Den aktuellen Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz können Sie hier kostenlos herunterladen.