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Markus Köhler

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Pflege­tagegeld­versicherung

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Pflege BAHR Tarife im Vergleich

Die staatlich geförderte ergänzende Pflege­versicherung!

Seit dem 01.01.2013 wird der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung mit einer jährlichen Zulage in Höhe von 60 Euro gefördert.

Die Zulage kann jedoch nur dann beantragt werden, wenn ein entsprechender Pflege BAHR Vertrag abgeschlossen wird, der die nachfolgend aufgeführten Vorraussetzungen erfüllt:

  • Pflegegeld für alle Pflegestufen (Pflegestufe I bis III)
  • Leistungen auch für Pflegestufe 0
    (Wenn ein erhöhter Betreuungsaufwand aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz vorliegt, jedoch noch keine Einstufung in Pflegestufe I erfolgt – siehe Regelung in §45a des SGB XI)
  • Mindestens 600 Euro Monatspflegegeld in Pflegestufe III
  • Es darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen!
  • Es dürfen keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden.

Hieraus ergibt sich auch, dass ein in der Vergangenheit abgeschlossener Pflegetagegeldtarif nicht unter die neue Pflege Bahr Förderung fallen kann, da diese Tarife eine Gesundheitsprüfung vorsehen.

Förder­quote abhängig vom Eintritts­alter

Höhe der Förderquote

Wie auch bei der nicht geförderten Pflegetagegeldversicherung gilt auch bei dem geförderten Bruder, je früher man mit der Vorsorge anfängt, desto besser. Am einfachsten lässt sich dies an der Förderquote ablesen. Um die Förderquote eines PflegeBahr Tarifs zu ermitteln, wird die Zulage in Höhe von monatlich 5 Euro ins Verhälntis zum Gesamtbeitrag gesetzt. Im Ergebnis erhält man den Anteil, den der Gesetzgeber durch die Förderung übernimmt. Wie die nebenstehende Grafik sehr deutlich zeigt, fällt die Förderquote mit zunehmenden Eintrittsalter.

Wer kann die staatliche Förderung beantragen?

Zulagenberechtigt sind alle Personen, die die nachfolgenden Vorraussetzungen erfüllen:

  • Versicherungsnehmer ist in der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) versichert.
  • Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf der Versicherungsnehmer keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder in der Vergangenheit bezogen haben.
  • Bei Vertragsabschluss muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
  • Der monatliche Eigenbeitrag muss nach Abzug der Zulage (5 Euro pro Monat) mindestens 10 Euro betragen.

WICHTIG: Die staatliche Zulage wird nur für einen Pflege BAHR Vertrag gewährt. Es darf bei Vertragsabschluss kein weiterer geförderter Pflege BAHR Vertrag bestehen.

Wie wird die staatliche Zulage in Höhe von 60 Euro beantragt?

Die Zulage wird direkt vom Versicherungsunternehmen bei der zuständigen zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Bis zur Zahlung der Zulage stundet das Versicherungsunternehmen den monatlichen Zahlbeitrag in Höhe von 5 Euro.

Zur Beantragung der Zulage wird die Rentenversicherungsnummer des Versicherungsnehmers benötigt. Falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, beantragt das Versicherungsunternehmen bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung eine Zulagennummer.

Pflege BAHR Tarife im Onlinevergleich!

Um die größtmögliche Markttransparenz zu liefern wurde der Onlinevergleichsrechner zur Pflegetagegeldversicherung um die neuen Pflege BAHR Tarife erweitert.

Jetzt Pflege-BAHR Tarife vergleichen

ARD Ratgeber Geld berichtet über Pflege BAHR

Am 16. Februar 2013 hat die ARD einen sehr interessanten Videobeitrag zur neuen Pflege BAHR Förderung gesendet. Im ersten Teil des Beitrages wird zunächst auf das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit am Beispiel einer betroffenen Familie eingegangen. Im zweiten Teil wird dann erklärt wie die neue Pflege BAHR Förderung funktioniert. Doch sehen Sie selbst!

Die aktuellen Pflege Bahr Tarife können Sie ganz einfach in unserem Onlinevergleich analysieren. Klicken Sie hier und geben Sie einfach Ihr Geburtsdatum und das gewünschte Tagegeld ein.

Hartes Urteil der Finanztest-Experten

Im Mai 2013 wurden 17 Pflege Bahr Tarife von Finanztest unter die Lupe genommen ohne jedoch ein Qualitätssiegel zu vergeben. Denn egal ob es sich um den Tarif der Barmenia, der HUK oder der Allianz handelt, dass Urteil der Tester war immer das gleiche: "Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte dies lieber ohne stattliche Förderung tun".

Begründet wurde dies insbesondere mit der fehlenden Beitragsfreistellung und der begrenzten Leistung von 600 Euro in der Pflegestufe 3. Bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren würde ein Kunden bei der Barmenia in Stufe 3 die eben genannten 600 Euro erhalten. In Stufe 2 360 Euro in Stufe 1 180 Euro und bei Demenz in der Pflegestufe 0 gerade mal 60 Euro. Dem gegenüber steht ein Beitrag nach Abzug der Förderung in Höhe von 43 Euro. Unterm Strich würden bei einer Demenzerkrankung gerade mal 17 Euro übrig bleiben.

Pflege Bahr ist nach Ansicht der Finanztest-Experten nur für junge Menschen mit einer schweren Erkrankung sinnvoll. Da hier aufgrund der Gesundheitsprüfung der Abschluss einer ungeförderten Pflegevorsorge nicht möglich ist und die Leistung der Pflege Bahr Tarife erhöht sind.