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Markus Köhler

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Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung

Eingetragen am 22.12.2020 um 12:25

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25% bezahlen (§ 58,59 SGB XI). Der Beitragssatz wird vom Arbeitgeber mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen überwiesen. Beide beitragspflichtigen Elternteile sind bereits ab dem ersten Kind von dem Beitragszuschlag befreit.

Die Pflegeversicherung ist verpflichtend für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland. Menschen, die Pflege benötigen, können selbst entscheiden, ob sie von Pflegekräften oder von Ihren Angehörigen gepflegt werden wollen. Ihnen wird dann entweder professionelle Hilfe oder eine Geldsumme für die Angehörigen bereitgestellt.

Wie hoch ist der Zuschlag für Kinderlose? 

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden bei Beschäftigten zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen selbst und zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Seit Anfang 2019 beträgt der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent vom Bruttogehalt oder der Rente. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen insgesamt 3,3 Prozent, da bei ihnen ein Aufschlag von 0,25  (§ 58, 59 SGB XI) Prozent – ohne Beteiligung des Arbeitgebers – hinzu kommt. Der Beitragssatz wird vom Arbeitgeber mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen überwiesen. Diese „Benachteiligung“ der Kinderlosen begründet der Gesetzgeber, dass die Personen mit Kindern neben dem Geld, dass sie selbst in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, durch ihren Nachwuchs einen zusätzlichen Beitrag leisten, damit das umlagefinanzierte Sozialversicherungssystem weiter bestehen kann.

Wer ist vom Beitragszuschläge befreit?

Von der Erhebung des Beitragszuschlags sind nur kinderlose Mitglieder betroffen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sowie versicherte Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen (§ 55 Abs. 3 Satz 7 SGB XI). Ausgenommen vom Beitragszuschlag für Kinderlose sind Mitglieder mit Elterneigenschaft gemäß § 55 Abs. 3 Satz 2 SGB XI.

Wer gilt als kinderlos in der Pflegeversicherung?

Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung fällt an, wenn beide beitragspflichtigen Elternteile weder leibliche Kinder noch Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder haben. 

Welcher Nachweis wird für den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung gebraucht?

Die Versicherten ohne Kinder zahlen einen höheren Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung als Eltern. Um den Kinderlosenzuschlag zu vermeiden, müssen Sie Ihre „Elterneigenschaft“ nachweisen:

  • Geburtsurkunde 

  • Abstammungsurkunde 

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Standesamtes 

  • Auszug aus dem Familienbuch

  • Steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes 

  • Bestätigung über das Pflegekindschaftsverhältnis durch die zuständige Behörde 

  • Adoptionsurkunde 

  • Heiratsurkunde in Verbindung mit dem Nachweis des Kindes des Ehepartners

Kann der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung rückwirkend erlassen werden?

Wird der Nachweis über die Elterneigenschaft innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt eines Kindes erbracht, entfällt der Beitragszuschlag ab Beginn des Geburtsmonats. Wird der Nachweis erst nach Ablauf von 3 Monaten nach der Geburt vorgelegt, entfällt der Beitragszuschlag ab Beginn des folgenden Monats nach Vorlage des Nachweises.

Tipp: Eigenverantwortung steigt ohne Nachwuchs

Die Versicherten ohne Kinder müssen sich frühzeitig darauf vorbereiten, sich im Alter selbst zu versorgen und sicherstellen, dass sie, falls sie Pflege benötigen, durch eine umfassende private Pflegeversicherung versorgt sind. Vor allem müssen sie sich um die Regelung der finanziellen Verhältnisse kümmern, um nicht allein auf staatliche Leistungen und Unterstützung angewiesen zu sein. 

Um Ihren Eigenanteil zu reduzieren oder die Finanzierungslücke ganz zu schließen, sollten Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Dies ist eine wichtige und langfristige Entscheidung. Beim Pflegeversicherungsinfoportal können Sie viele verschiedene Tarife miteinander vergleichen und so die passende Pflegezusatzversicherung finden.

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