Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums
Eingetragen am 04.05.2012 um 10:31
Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums
Mit dem Bürgertelefon zur Kranken und Pflegeversicherung bietet das Bundesministerium für Gesundheit allen Bürgerinnen und Bürgern eine kompetente und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um das gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungssystem. Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons in Rostock, das hierfür vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt worden ist.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung ist unter der Rufnummer 030-340 60 66 02 erreichbar. Beantwortet werden hier alle Fragen zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer eine Frage zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege, zum Einstufungsverfahren, den finanziellen Leistungen oder dem neuen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat kann diesen kostenlosen Service des Bundesministeriums für Gesundheit in Anspruch nehmen.
Bürgertelefon zur Krankenversicherung
Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung ist nun unter der Rufnummer 030-340 60 66 01 erreichbar. Beantwortet werden alle Fragen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer eine Frage zum Beitrags- und Leistungsrecht, zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu ambulanten Kuren hat, kann diesen kostenlosen Service des Bundesministeriums für Gesundheit in Anspruch nehmen.
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte
Für Gehörlose und Hörgeschädigte bietet das Bundesministerium für Gesundheit spezielle Angebote mit eigenen Servicenummern an:
- per Fax: 030-340 60 66 09
- per Email: vasb.qrns+ozt.ohaq+qr vasb.trubreybf+ozt.ohaq+qr
Gebärdentelefon (Videotelefonie)
Stumme Menschen können per Video den Kontakt aufnehmen: https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
Telefonsprechzeiten des Bürgertelefons
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie Montags bis Donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr erreichbar.