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Markus Köhler

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Kostensteigerung der sozialen Pflegeversicherung

Eingetragen am 12.02.2016 um 13:42

1995 wurde die soziale Pflegeversicherung eingeführt und damit die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Als fünfte Säule ergänzt seither die Pflegeversicherung, die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Alle Systeme vereint das stetige Ansteigen der Leistungsausgaben.

Im Jahr 2014 lagen die Leistungsausgaben bei 25,45 Milliarden Euro

Zum Stichtag 31.12.2014 haben 2.568.936 Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Die Gesamtleistungsausgaben summierten sich für diesen Personenkreis auf 25,45 Milliarden Euro. Teil man die Gesamtausgaben durch die Anzahl pflegebedürftiger Personen, so wurde an jede Person im Durchschnitt ein Betrag von 9.906 Euro ausbezahlt. Die höchsten Leistungsausgaben entfallen aktuell auf Personen, die ambulant gepflegt werden.

Von 4,97 auf 24,45 Milliarden Euro in gut 20 Jahren

Obwohl viele führende Ökonomen die Empfehlung aussprachen, die Pflegeversicherung als private, kapitalgedeckte Absicherung einzuführen, entschied sich die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung abermals für ein Umlageverfahren. In einem Umlageverfahren werden keine großen Rücklagen geschaffen und die Beitragseinnahmen richten sich nach den Leistungsausgaben. Die Einnahmen und Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegversicherung sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Die Einnahmen haben sich seit 1995 von 8,41 auf 25,91 Milliarden erhöht, die Ausgaben sind von 4,97 auf 25,45 Milliarden Euro angewachsen. Ende 2014 hatte die soziale Pflegeversicherung einen Mittelbestand in Höhe von 6,63 Milliarden Euro.

 

Einnahmen und Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegeversicherung

 

Tendenz weiter steigend

Die Auswirkungen auf die Leistungsausgaben durch das erste und zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG I & PSG II) sind in dieser Grafik noch nicht berücksichtigt. Die Beschlüsse beider Reformpakte werden erst in den Jahren 2015 und 2017 zu veränderten Leistungsausgaben führen. Insbesondere die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der ab 2017 zur Umstellung von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade führt, wird zur Folge haben, dass die Leistungsausgaben nochmals deutlich ansteigen, da viele Menschen zum ersten Mal überhaupt einen Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung haben werden.

Ohne private Vorsorge drohen finanzielle Probleme

Trotz dieser enormen Summen, die der deutsche Staat in die Versorgung pflegebedürftiger Menschen investiert, reichen die Leistungen, die jeder Einzelnen erhält, nicht aus um die tatsächlichen Kosten zu decken. Deshalb empfehlen viele Experten zusätzlich mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung schon frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen.

Link:
Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung

 

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