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Markus Köhler

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Aktuelles zur neuen Pflegereform

Eingetragen am 21.04.2011 um 17:51

Die letzte Reform der Pflegeversicherung liegt nun etwas mehr als 2 Jahre zurück. Nun legt eine Arbeitsgruppe der CDU / CSU einen ersten Entwurf mit den Eckpunkten der geplanten "Neureform" vor.

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung ist die erneute Reform der bestehenden Pflegeversicherung enthalten. Denn beide Regierungsparteien haben erkannt, dass die immer weiter steigende Zahl Pflegebedürftiger durch die umlagefinanzierte Pflegepflichtversicherung nicht mehr angemessen unterstützt werden kann.

So sieht der Koalitionsvertrag die Einführung einer kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung vor. Das aktuelle Unionspapier greift diesen Punkt nochmals erneut auf, lässt jedoch die Frage der Finanzierung und der Ausgestaltung weiterhin offen. Bis zur Sommerpause soll dieser Punkt weiter konkretisiert werden. Fest steht wohl schon, dass die bisherige Pflegepflichtversicherung weiterhin als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung bestehen bleiben soll.

Die Definition der Pflegebedürftigkeit soll neu geregelt werden!

So wollen die Gesundheitsexperten der Arbeitsgruppe zukünftig nicht mehr die körperlichen Einschränkungen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit heranziehen. Vielmehr soll der Grad der Selbständigkeit als Entscheidungsgrundlage dienen, um zu prüfen welche Leistungen aus der Pflegeversicherung abgerufen werden können.

Hier verfolgt die Union den Ansatz „ambulant vor stationär“! So kann der Pflegebedürftige länger in seiner gewohnten Umgebung bleiben und die Kosten für teuere stationäre Pflegemaßnahmen können reduziert werden. Um dies zu realisieren, soll die Pflege durch Angehörige weiter gestärkt werden.

Pflege von Angehörigen und Berufstätigkeit - So könnte es gehen!

Im vorgelegten Eckpunktepapier wird erneut auch die von Familienministerin Schröder vorgeschlagene Familienpflegezeit aufgegriffen. Die Familienpflegezeit soll bis zu 2 Jahren möglich sein. In dieser Zeit kann der pflegende Angehörige seine Arbeitszeit auf 50% reduzieren und erhält trotzdem 75% seines letzten Nettogehaltes, muss jedoch im Anschluss im gleichen Zeitumfang wieder zu 100% arbeiten und erhält dafür dann auch nur 75% des Nettogehaltes.

Weitere Eckpunkte bis zur Sommerpause

Bis zur Sommerpause wollen die Koalitionsfraktionen detaillierte Eckpunkte zur geplanten Pflegereform vorlegen. Das dieses Vorhaben nicht ganz so einfach zu bewältigen sein wird, sieht man schon alleine an der Tatsache, dass die Union derzeit 14 Prüfaufträge am laufen hat.

 

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