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Daniel Bahr im Interview zur Pflege WG

Eingetragen am 28.02.2012 um 19:02

Der vom Gesundheitsminister vorgelegte Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung sieht unter anderem auch eine zusätzliche Leistung für ambulant betreute Wohngruppen vor.

Im Interview mit der Bildzeitung hat sich Daniel Bahr nun detaillierter zu dieser Möglichkeit der Pflegeversorgung geäußert.

Auf die Frage wie denn eine solche „Pflege WG“ für Senioren aussehen könnte gab er folgende Antwort:

„Die Menschen wollen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben. Deshalb sind neue Wohnformen für Pflegebedürftige, die noch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen, gefragt. Das ist eine Alternative zwischen Pflege zu Hause und Heim.“ (Daniel Bahr)

So sieht der neue §38a für Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich zusätzlich zur Leistung aus der Pflegestufe vor. Vorausgesetzt, dass in der betreuten Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist und mindestens drei Pflegebedürftige zum Zwecke der gemeinschaftlich organisierten Pflege zusammenleben.

Bis zu 20.000 Euro pro Pflege-WG

Um die Gründung ambulanter Wohngruppen zu fördern gibt es gemäß dem neunen §45e einen einmaligen Zuschuss zur altersgerechten Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Pro Person wird ein Betrag von bis zu 2.500 Euro gewährt. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt.

Zusätzlich zur schon bestehenden Förderung nach §40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches Nr. XI würden im besten Fall für die Gründung einer Pflege-WG bis zu 20.000 Euro zur Verfügung stehen.

Die Einführung ambulant betreuter Wohngruppen könnte eine echte und finanzierbare Alternative zur häuslichen Pflege durch Familienangehörige bzw. ambulante Pflegekräfte darstellen.

Bei einer 4-köpfigen Wohngruppe stehen in der Pflegestufe I inklusive der Förderung nach §38a bis zu 3.400 Euro pro Monat zur Verfügung, um die Kosten der Unterkunft und der Pflegekraft zu decken.

 

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