Pflegekosten absetzbar
Eingetragen am 07.04.2006 um 12:26
Mit dem neuen Gesetz verdoppeln sich nun die Beträge die steuerlich für eine Pflegekraft berücksichtigt werden können. Bisher konnten maximal 20% der Pflegeaufwendung als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Damit lag der Maximalbetrag bisher bei 600 Euro (= 20% von 3.000 Euro).
Ab 2006 haben sich nun die Beträge verdoppelt, d.h. es können nun 20% bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro angesetzt werden. Allerdings setzt dieser Abzug voraus, dass die gepflegte Person auch im Sinne der sozialen Pflegeversicherung als pflegebedürftig eingestuft wurde.