Deutschlands beste Tarife im direkten Vergleich

Markus Köhler

07152 61 44 22

Rufen Sie uns an: Mo - Fr, 9 - 19 Uhr

Wählen Sie aus Top-Anbietern Ihre

Pflege­tagegeld­versicherung

Geburtsdatum eingeben und Tarif-Ergebnisse sofort online vergleichen

Pflegekosten absetzbar

Eingetragen am 07.04.2006 um 12:26

Am 07. April 2006 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden Privathaushalte steuerlich stärker gefördert, wenn Sie Ausgaben für eine ambulante Pflegekraft aufwenden müssen.

Mit dem neuen Gesetz verdoppeln sich nun die Beträge die steuerlich für eine Pflegekraft berücksichtigt werden können. Bisher konnten maximal 20% der Pflegeaufwendung als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Damit lag der Maximalbetrag bisher bei 600 Euro (= 20% von 3.000 Euro).

Ab 2006 haben sich nun die Beträge verdoppelt, d.h. es können nun 20% bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro angesetzt werden. Allerdings setzt dieser Abzug voraus, dass die gepflegte Person auch im Sinne der sozialen Pflegeversicherung als pflegebedürftig eingestuft wurde.

 

Zurück zur Nachrichtenübersicht