60 Euro Zuschuss für Pflege-Zusatzversicherung
Eingetragen am 06.06.2012 um 12:52
Den entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr hat das Kabinett am heutigen Mittwoch (06. Juni 2012) gebilligt und so die Weichen für die geförderte Pflegeabsicherung im nächsten Jahr gestellt.
Nach dem sich Anfang der Woche die Parteispitzen von CDU, CSU und FDP auf einen Kompromiss geeinigt hatten, soll der Gesetzentwurf von Daniel Bahr nun im Eilverfahren noch vor der Sommerpause verabschiedet werden so das die Neuregelung dann planmäßig zum Januar 2013 in Kraft treten kann.
Details der privaten Pflegevorsorge
Unabhängig vom persönlichen Einkommen kann ab 2013 jeder von der neuen Pflege-Vorsorgeförderung profitieren. Einzige Vorraussetzung ist der Abschluss einer freiwilligen, privaten Pflegezusatzversicherung, welche die gesetzlich vorgegebenen Vertragsbedingungen erfüllt.
Gefördert wird demnach nur der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung mit einem jährlichen Zuschuss von 60 Euro. Der Versicherungsumfang bzw. das Tagegeld kann frei gewählt werden, wobei folgende Grenzen zu beachten sind: Der monatliche Beitrag muss mindestens 10 Euro betragen und das gewählte Tagegeld darf maximal die doppelte Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung umfassen.
Zudem dürfen Versicherungsunternehmen, die eine gefördert Pflegezusatzversicherung anbieten wollen keinen Antragssteller aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, keinen Risikozuschlag erheben bzw. einen Leistungsausschluss vereinbaren. Und es sollen die Verwaltungs- und Abschlusskosten begrenzt werden.
Um die geplante Förderung der Pflegezusatzversicherung in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz einzubringen, hat das Kabinett Formulierungshilfen beschlossen und an die Fraktionen der Koalition weitergeleitet.
Hier ist die aktuelle Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums zum Download hinterlegt.