Gesundheitsministerium aktualisiert Pflegeratgeber
Eingetragen am 16.01.2013 um 12:37
In der nunmehr 10. Auflage erscheint dieser Ratgeber und erläutert auf 118 Seiten unter der Überschrift „Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen“ sehr ausführlich rund um die gesetzliche Pflegeversicherung.
Die Aktualisierung war notwendig, da sich durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz insbesondere die Leistungen für Personen die an einer Demenzerkrankung leiden wesentlich verbessert haben.
Information zur neuen Pflegestufe 0
Ab Seite 59 werden die neuen verbesserten Leistungen dann auch beschrieben. So erfährt man hier zum Beispiel, dass derzeit ca. 1,4 Millionen Deutsche an Demenz erkrankt sind und Experten davon ausgehen, das sich die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2030 auf ca. 2,1 Millionen Personen erhöhen wird.
Um die Versorgung für diesen Personenkreis zu verbessern wurde deshalb die Pflegestufe 0 mit in das Leistungsangebot aufgenommen. Sehr ausführlich und sehr gut verständlich werden dann die neuen Leistungen beschrieben.
Information zur geförderten Pflegezusatzversicherung
Und erstmals ist auch die Förderung einer privat abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung möglich. Hierüber informiert der neue Ratgeber ab Seite 13. Man erhält einen sehr guten und kurzen Überblick über die unterschiedlichen am Markt angebotenen Pflegezusatzversicherungsprodukte und erfährt auch, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man die staatliche Zulage beantragen kann.
Mit diesem Ratgeber bietet das Gesundheitsministerium auf 118 Seiten eine sehr gute Unterstützung für alle Personen, die sich zum Thema Pflege, Pflegeversicherung und Leistungen für Betroffene schnell und übersichtlich informieren möchten.
Als besonderen Service kann man sich den Ratgeber über die Internetseite des Gesundheitsministeriums kostenlos bestellen und per Post zusenden lassen.
Ratgeber zur Pflege kostenlos als pdf-Datei herunterladen.