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Markus Köhler

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Pflege­tagegeld­versicherung

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Beitragsfreistellung - Pflegetagegeldversicherung

Wie das Wort „Beitragsfreistellung“ schon vermuten lässt, wird der Versicherungsnehmer im Leistungsfall von der weiteren Beitragszahlung befreit.

Bei einer Pflegetagegeldversicherung ist dies der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bzw. die Einstufung des Betroffenen in eine Pflegestufe.

Allerdings ist die Beitragsfreistellung nicht automatisch bei jeder am Markt angebotenen Pflegetagegeldversicherung enthalten. Bei einigen Anbietern kann man die Beitragsfreistellung als beitragspflichtigen Zusatzbaustein wählen. Es gibt aber auch Anbieter bzw. Tarife, die keine Beitragsfreistellung vorsehen und auch keinen Zusatzbaustein anbieten.

Meist sind die Pflegetagegeldversicherungen ohne Beitragsfreistellung günstiger als Tarife mit dieser Zusatzleistung. Dies liegt vor allem daran, dass ein Anbieter ohne Beitragsfreistellung auch während der Leistungsphase mit zusätzlichen Beitragseinnahmen kalkulieren kann.

Ein Blick in die Tarifbedingungen schafft Klarheit!

Ob ein Tarif eine Beitragsfreistellung beinhaltet, ist in den Tarifbedingungen geregelt. Dort kann man auch nachlesen, welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen und ab welcher Pflegestufe die Beitragsfreistellung greift. Auch hier gibt es wieder unterschiedliche Leistungen. Einige Anbieter leisten schon ab „Pflegestufe 0“, die meisten Tarife ab „Pflegestufe 1“ und es gibt auch Anbieter, die erst ab „Pflegestufe 3“ die Pflegetagegeldversicherung beitragsfrei stellen.

Bei der stattlichen geförderten Pflegetagegeldversicherung (Pflege Bahr) ist grundsätzlich keine Beitragsfeistellung vorgesehen.

Ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll?

Leider kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, da es immer auf die individuelle Situation des Betroffenen ankommt. Grundsätzlich kann man jedoch festhalten, je höher der monatliche Beitrag im Verhältnis zur versicherten Leistung ist, desto positiver wirkt sich eine Beitragsfeistellung für den Versicherungsnehmer aus.

Beispiel:

Ein 40jähriger Versicherungsnehmer bezahlt 34,49 Euro für eine Pflegetagegeldversicherung mit folgenden Leistungen: Pflegestufe 0 / 1 = 750 Euro, Pflegestufe 2 = 900 Euro und Pflegestufe 3 = 1.500 Euro.

Ein 65jähriger Versicherungsnehmer bezahlt für die gleiche Leistung 133,74 Euro pro Monat.

Beide bekommen im Falle einer Pflegebedürftigkeit die gleichen Leistungen, allerdings müsste der 65jährige ca. 100 Euro mehr für den Erhalt der Pflegetagegeldversicherung aufwenden, wenn der Tarif keine Beitragsfreistellung vorsieht!

Prüfen Sie mit unserem Pflegetagegeldvergleich, ob der von Ihnen gewünschte Tarif eine Beitragsfreistellung beinhaltet.

 

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