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Markus Köhler

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Pflege­tagegeld­versicherung

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Pflegekosten

Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten bei professioneller ambulanter bzw. teilstationärer Pflege.

Bei der ambulanten Pflege hat der Pflegebedürftige die freie Wahl aus dem Angebot ambulanter Pflegedienste. Der Pflegedienst rechnet die anfallenden Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Es erfolgt keine Auszahlung an den Pflegebedürftigen bzw. die Angehörigen.

Bei der stationären Pflege übernimmt die Pflegekasse nur die Kosten für den Pflegeaufwand und die soziale Betreuung im Heim. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen selbst getragen werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig von der Pflegestufe und reichen häufig nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Pflegekosten für die Betreuung des Pflegebedürftigen zu decken.

 

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