Zusatzpflegeversicherung
Eine Zusatzpflegeversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall schließen. Dass dies notwendig ist, zeigt ein Vergleich der tatsächlichen Kosten, mit den Leistungen der Pflegeversicherung in den einzelnen Pflegestufen. Durch die öffentliche Diskussion rund um das Thema Pflege, ist der Markt zur Zusatzpflegeversicherung in den letzten Jahren stark gewaschen. Und dies ist auch gut so.
Denn schnell kann auf den Pflegebedürftigen eine Zuzahlung von mehr als 1.000 Euro pro Monat zukommen. Die Pflegeversicherung zahlt in Pflegestufe 1 beispielsweise nur 450 Euro. Leidet der Pflegebebedürftige zusätzlich an Demenz, gibt es gesetzlich seit dem Januar 2013 zwar eine erhöhte Leistung von 215 Euro, doch liegen die tatsächlichen Kosten für eine Betreuungskraft und die Versorgung durch den ambulanten Pflegedienst schnell bei 1.500 Euro pro Monat.
Zusatzpflegeversicherung – 3 unterschiedliche Modelle:
Die Zusatzpflegeversicherung wird sowohl als Pflegetagegeldversicherung, als Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung angeboten. Laut den aktuellen Zahlen des GDV wird die Pflegetagegeldversicherung am häufigsten abgeschlossen.
Seit Januar 2013 wird eine Zusatzpflegeversicherung mit 60 Euro pro Jahr staatlich gefördert, wenn die Versicherung verschiedene Vorraussetzungen erfüllt. So darf die geförderte Zusatzpflegeversicherung keine Gesundheitsprüfung enthalten und auch keine Leistungsausschlüsse vereinbaren. Aufgrund der eingeschränkten Gesundheitsprüfung haben die meisten Tarife jedoch eine 5 jährige Wartezeit. Die Zusatzpflegeversicherung wird häufig auch als Pflege Bahr oder Förderpflege bezeichnet.
Unterschied der angebotenen Zusatzpflegeversicherungen
Bei einer Pflegetagegeldversicherung wählt der Versicherungsnehmer ein Pflegetagegeld. Bei einer „starren“ Pflegetagegeldversicherung kann das Pflegetagegeld für die Pflegestufe III frei gewählt werden. Das Pflegegeld für die Pflegestufe I und II wird allerdings mit einem fix vorgegebenen Prozentsatz ermittelt.
Bei einer „flexiblen“ Pflegezusatzversicherung kann man im Unterschied zum „starren“ Modell für jede Pflegestufe das Tagegeld individuell auswählen. Eine flexible Pflegetagegeldversicherung bietet sich insbesondere dann an, wenn der Pflegebedürftige im Pflegefall in den Pflegestufen I und II besonders hohe Leistungen wünscht.
Bei einer Pflegekostenversicherung wird kein fester Tages- bzw. Monatssatz versichert, sonder abhängig von vom gewählten Tarif, wird eine prozentuale Erstattung der nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckten Kosten übernommen. Beispielsweise 80 / 90 oder 100% der Kosten die die Leistung der Pflegeversicherung übersteigen. Allerdings müssen beim Modell der Pflegekostenversicherung die tatsächlich angefallenen Kosten nachgewiesen werden, was oftmals schwierig ist, wenn die Pflege durch einen Familienangehörigen übernommen wird.
Bei einer Pflegerentenversicherung handelt es sich um ein Produkt der Lebensversicherung und nicht der Krankenversicherung. Die Pflegerente kann bei den meisten Versicherungen frei gewählt werden. Im Gegensatz zur Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherungsprodukt, so dass der Versicherungsnehmer auch dann eine Leistung erhält, wenn währen der Laufzeit des Vertrages keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
Das Modell muss zum eigenen Anspruch passen!
Wie auch in anderen Versicherungsparten, so gilt auch bei der Zusatzpflegeversicherung. Eine eierlegende Wollmilchsau gibt es nicht. Experten der Fachzeitschrift Finanztest, raten deshalb muss vor Abschluss einer Zusatzpflegeversicherung sehr genau zu prüfen, welche Leistungen man im Pflegefall tatsächlich benötigt.